Aufspürung & Ermittlung  
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Stichhaltige Beweise für Unterhaltsbetrug

Im familiären Bereich existieren unterschiedlichste Spannungsfelder, die oftmals auch rechtlich bedeutsam sind, nämlich dann, wenn es um konkrete Nachteile einzelner Familienmitglieder geht. Das Thema Unterhalt spielt in vielen Fällen eine zentrale Rolle, speziell wenn hierbei vorsätzlich getäuscht wird. 

Dann wird aus einem zivilrechtlichen Thema schnell auch ein strafrechtlich relevanter Unterhaltsbetrug. Um diesen jedoch rechtssicher nachweisen zu können, bedarf es in jedem Fall einer umsichtigen sowie professionellen Vorgehensweise. Nur so können die gewonnenen Erkenntnisse im Nachhinein auch gerichtsfest genutzt werden.




Betrügerisches Verhalten beim Kindesunterhalt

Neben dem Trennungsunterhalt, gibt es eben auch beim gesetzlich festgelegten Kindesunterhalt mehrfach Streitigkeiten, die dann darin münden, das eine der Parteien unehrlich ist und sich somit in den Bereich betrügerischer Handlungen begibt. So besteht die Option, dass auf der einen Seite möglicherweise zu viel Unterhalt geleistet wird, obwohl dies offiziell nicht (mehr) so sein müsste. 

Auf der anderen Seite kann es sein, dass rechtlich zustehende Unterhaltszahlungen, aufgrund vorgetäuschter Tatsachen, zu niedrig ausfallen oder sogar komplett unterbleiben. Die daraus entstehenden Nachteile können ebenfalls einen Unterhaltsbetrug darstellen, der entsprechend nachgewiesen werden muss, damit Veränderungen durchgesetzt werden können.




Professionelle und rechtssichere Beweisbeschaffung

Im Rahmen systematischer Privatermittlungen gelingt es, derlei Missstände aufzudecken und somit die Wahrheit ans Licht zu bringen. Bestehen Verdachtsmomente, dass ein Unterhaltsbetrug vorliegen könnte, sind zielorientierte Ermittlungen das ideale Mittel, um Informationen sowie Beweise zu beschaffen. Erfahrung und eine taktische kluge Vorgehensweise sind die ideale Mischung, um in derlei Konstellationen adäquat zu agieren. 

In einigen Unterhaltsfällen besteht außerdem die Schwierigkeit, dass rechtliche Forderungen gegenüber der unterhaltspflichtigen Person gar nicht erst durchgesetzt werden können, weil diese nicht auffindbar ist. Für derlei Konstellationen ist es maßgeblich, zunächst den aktuellen Aufenthaltsort zu ermitteln, um anschließend weitergehende Optionen ausschöpfen zu können. 


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